Unsere Mitarbeiter werden gemäß dem zwischen dem BAP und den folgenden Tarifvertragsparteien auf Arbeitnehmerseite abgeschlossenen, mehrgliedrigen Tarifverträgen vom 22.07.2003, entlohnt.
Tarifvertragsparteien auf Arbeitnehmerseite sind:
Die in den einzelnen Entgelttarifverträgen definierten Stundenlöhne sind als Mindestentgelte zu verstehen.
Seit dem 01.11.2013 erhalten unsere Mitarbeiter spätestens nach sechswöchiger Einsatzdauer Branchenzuschläge. Diese gelten aktuell für alle Beschäftigten in folgenden Branchen: