Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 eine Reform des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG) mit Wirkung zum Jahr 2017 beschlossen. Die Gesetzesreform beinhaltet tiefgehende Einschnitte in die bisherige Grundlage der Arbeitnehmer-überlassung.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst: